Telepflege bezeichnet pflegerische Leistungen, die mithilfe von Video- oder anderer Kommunikationstechnik erbracht werden, ohne dass die Pflegefachperson physisch anwesend ist, etwa Beratungsgespräche, Anleitung von Angehörigen oder die Überwachung von Vitalwerten aus der Distanz. Ziel ist es, pflegerisches Fachwissen auch dann verfügbar zu machen, wenn ein Hausbesuch nicht notwendig oder nicht möglich ist. Sie wird auch als Ergänzung zu bestehenden ambulanten und stationären Versorgungsformen diskutiert.
Rechtlicher Rahmen
Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz Regelungen geschaffen, die telepflegerische Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege ermöglichen sollen. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere welche Leistungen in welchem Umfang telepflegerisch erbracht und abgerechnet werden können, wird laufend durch Vereinbarungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern konkretisiert und ist noch nicht in allen Details abschließend geklärt. Einrichtungen sollten sich vor der Einführung telepflegerischer Angebote über den aktuellen Stand der jeweiligen Vergütungsvereinbarungen informieren. Einrichtungen, die Telepflege anbieten wollen, sollten dies zudem mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Kostenträgern frühzeitig abstimmen.
Bedeutung für die Praxis
Für ambulante Pflegedienste kann Telepflege ein Baustein sein, um Fachkraftressourcen effizienter einzusetzen, etwa indem eine Pflegefachperson mehrere Haushalte per Video begleitet, während vor Ort eine geringer qualifizierte Kraft oder Angehörige unterstützen. Voraussetzung ist eine verlässliche technische Ausstattung sowie datenschutzkonforme Kommunikationswege. Leitungen, die Telepflege einführen wollen, müssen klären, welche Tätigkeiten sich fachlich und rechtlich überhaupt aus der Distanz verantworten lassen, wie die Dokumentation erfolgt und wie im Notfall reagiert wird, wenn keine Person vor Ort ist. Auch für stationäre Einrichtungen kann Telepflege relevant werden, etwa wenn spezialisierte Fachexpertise, beispielsweise aus der Palliativpflege oder Wundversorgung, nicht an jedem Standort permanent vorgehalten werden kann und stattdessen per Video hinzugezogen wird. Einrichtungsleitungen sollten Telepflege nicht isoliert einführen, sondern als Ergänzung zur bestehenden Personalbemessung und Ablauforganisation planen, damit klar ist, wann eine Präsenzleistung zwingend erforderlich bleibt.
Abgrenzung
Telepflege ist von der allgemeinen Digitalisierung in der Pflege zu unterscheiden, die auch Dokumentationssoftware, Dienstplanung oder Sensorik ohne direkten Personenkontakt umfasst. Telepflege bezieht sich enger auf die direkte, distanzvermittelte Interaktion zwischen Pflegefachperson und pflegebedürftiger Person oder ihren Angehörigen.