Personalbemessung in der Pflege

Auch: Personalschlüssel, Rothgang-Verfahren

Personalbemessung in der Pflege ist das Verfahren, mit dem der notwendige Personalbedarf einer stationären Pflegeeinrichtung anhand des Pflegegrads der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Qualifikationsmix ermittelt wird.

Personalbemessung in der Pflege bezeichnet das Verfahren, mit dem für eine vollstationäre Einrichtung ermittelt wird, wie viel Personal welcher Qualifikation für eine angemessene Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner erforderlich ist. Grundlage ist ein wissenschaftliches Bemessungsinstrument, das die Pflegegrade der Bewohnerschaft und den daraus abgeleiteten Betreuungs- und Pflegeaufwand berücksichtigt. In der fachlichen und politischen Debatte wird das Verfahren häufig nach dem federführenden Forschungsteam als Rothgang-Verfahren bezeichnet. Es löst frühere, weniger differenzierte Vorgaben ab, die vor allem auf einer pauschalen Fachkraftquote beruhten und die tatsächliche Bewohnerstruktur einer Einrichtung nur unzureichend abbildeten.

Ablauf der PersonalbemessungVier Stufen von der Bewohnerstruktur über den Algorithmus und die Qualifikationsniveaus bis zur Pflegesatzverhandlung.Vom Bewohnerprofil zum PersonalbudgetBewohnerstr-ukturZahl derBewohnerinnenund Bewohner jePflegegradAlgorithmusbundeseinheitlic-hePersonalanhalts-werte nach § 113cSGB XIQualifikation-s-niveausHilfskräfte,Assistenzkräfteund FachkräftegetrenntausgewiesenVerhandlungTeil derPflegesatzverha-ndlung mit denKassenDas Verfahren beschreibt einen Personalkorridor, keine feste Besetzung je Schicht. DieDienstplanung übersetzt das Budget in Schichten, Qualifikationen und Ausfallreserven.
Ablauf der Personalbemessung

Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist § 113c SGB XI, der ein einheitliches wissenschaftliches Verfahren zur Personalbemessung in vollstationären Einrichtungen vorschreibt. Ziel ist ein Qualifikationsmix aus Fachkräften, Assistenzpersonal und Hilfskräften, der sich stärker am tatsächlichen Bedarf orientiert als frühere pauschale Fachkraftquoten. Die Einführung erfolgt stufenweise; eine erste Umsetzungsstufe mit zusätzlichem Assistenzpersonal wurde 2023 wirksam. Der weitere Zeitplan sowie der Umfang künftiger Umsetzungsstufen sind an gesetzliche Festlegungen gebunden und zum jeweils aktuellen Stand zu prüfen.

Bedeutung für die Praxis

Für Einrichtungsleitungen bestimmt die Personalbemessung, welche Stellen in welcher Qualifikation refinanziert werden können, und bildet damit die Grundlage für Stellenplanung und Dienstplanung. Der bemessene Personalbedarf fließt zugleich in die Vergütungsverhandlung mit den Kostenträgern ein, da die Pflegesätze den anerkannten Personalaufwand refinanzieren sollen. Die Leitung muss zudem sicherstellen, dass der tatsächliche Personaleinsatz dem bemessenen Bedarf entspricht, da Abweichungen sowohl bei Qualitätsprüfungen als auch bei Verhandlungen mit Kostenträgern thematisiert werden. Für die interne Steuerung wird die Personalbemessung zudem zu einer laufenden Aufgabe, weil sich die Bewohnerstruktur einer Einrichtung durch Zu- und Auszüge fortlaufend verändert und der ermittelte Personalbedarf entsprechend regelmäßig neu betrachtet werden muss.

Abgrenzung

Von der starren Fachkraftquote unterscheidet sich die neue Personalbemessung dadurch, dass sie den Personalbedarf individuell aus der Bewohnerstruktur ableitet, statt einen einheitlichen Mindestanteil an Fachkräften vorzugeben. Vom PPR 2.0 grenzt sie sich ab, weil dieses Instrument für den Krankenhausbereich entwickelt wurde und nicht für die Langzeitpflege gilt.

Zentrale Bestandteile

  • Erfassung der Pflegegrade und des Betreuungsaufwands der Bewohnerschaft
  • Ableitung eines einrichtungsspezifischen Qualifikationsmix
  • Abgleich mit dem tatsächlichen Personaleinsatz
  • Grundlage für Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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