PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung 2.0) ist ein Instrument zur Ermittlung des pflegerischen Personalbedarfs auf bettenführenden Stationen im Krankenhaus. Es wurde von Deutscher Krankenhausgesellschaft, ver.di und Deutschem Pflegerat gemeinsam entwickelt und knüpft an die frühere, in den 1990er Jahren ausgesetzte Pflege-Personalregelung an, ordnet jeden Patienten aber anhand des tatsächlichen Pflegeaufwands in Kategorien der Grund- und Spezialpflege ein.
Grundlagen
PPR 2.0 wurde ab 2020 in einem mehrjährigen Pilotprojekt in ausgewählten Krankenhäusern erprobt. Ziel ist es, die tatsächlich benötigte Personalausstattung differenzierter abzubilden, als es die zuvor genutzten Pflegepersonaluntergrenzen je Fachabteilung leisten. Die verbindliche, flächendeckende Einführung von PPR 2.0 als gesetzliches Personalbemessungsinstrument ist politisch vorgesehen; der genaue Zeitpunkt und die endgültige Ausgestaltung standen zum Stand dieses Textes noch nicht abschließend fest. Leitungen sollten den aktuellen Umsetzungsstand bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft und beim Bundesministerium für Gesundheit verfolgen, da sich Fristen und Übergangsregelungen ändern können.
Bedeutung für die Praxis
Für Pflegedirektionen und Stationsleitungen ist PPR 2.0 ein Instrument, um den Personalbedarf einer Station tagesaktuell und patientenbezogen zu erfassen statt nur pauschal über Kennzahlen wie die Pflegepersonaluntergrenze. Die Einstufung jedes Patienten erfolgt anhand definierter Kriterien zur Grund- und Spezialpflege, aus denen sich ein rechnerischer Pflegezeitbedarf ergibt. Leitungen nutzen die daraus resultierenden Daten für die Dienstplanung, für die Begründung von Personalaufstockungen gegenüber der Klinikleitung und als Grundlage für das Ausfallmanagement. Die korrekte und konsistente Einstufung durch die Pflegefachpersonen ist Voraussetzung für belastbare Ergebnisse, weshalb Schulung und einheitliche Anwendung der Kategorien eine zentrale Aufgabe der Leitung sind. Zusätzlich dient die aus PPR 2.0 gewonnene Datengrundlage als Argument in Budget- und Vergütungsverhandlung mit den Kostenträgern, weil sie den tatsächlichen Pflegeaufwand nachvollziehbar dokumentiert statt sich allein auf pauschale Bettenzahlen zu stützen.
Abgrenzung
PPR 2.0 ist von der Personalbemessung in der Pflege im Sinne der stationären Langzeitpflege zu unterscheiden, die auf einer eigenen Systematik nach SGB XI beruht und nicht das Krankenhaus betrifft. Von der Pflegepersonaluntergrenzen-Regelung unterscheidet sich PPR 2.0 dadurch, dass Untergrenzen ein Mindestverhältnis von Pflegekräften zu Patienten je Fachbereich vorgeben, während PPR 2.0 den individuellen Pflegeaufwand je Patient erfasst. Auch zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege besteht keine unmittelbare Verbindung, da dort andere Kriterien wie Pflegegrade und Wohnbereichsstrukturen maßgeblich sind.