MD-Qualitätsprüfung

Auch: Pflege-TÜV, Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Die MD-Qualitätsprüfung ist die externe, unangekündigte Prüfung der Versorgungsqualität ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen.

Die MD-Qualitätsprüfung ist die externe, grundsätzlich unangekündigte Prüfung der Versorgungsqualität ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie häufig als Pflege-TÜV bezeichnet.

Rechtlicher Rahmen

§ 114 SGB XI regelt die Qualitätsprüfungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen werden in der Regel einmal jährlich unangemeldet geprüft, ambulante Dienste in festgelegten Abständen. Die Prüfung umfasst die Erhebung der Qualitätsindikatoren zur Ergebnisqualität, eine Stichprobenprüfung der Versorgung einzelner Pflegebedürftiger sowie Gespräche mit Bewohnerinnen, Bewohnern oder Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Näheres regeln die Qualitätsprüfungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands.

Bedeutung für die Praxis

Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen bereiten sich durch ein funktionierendes internes Qualitätsmanagement, eine vollständige Pflegedokumentation und die kontinuierliche Erhebung der Qualitätsindikatoren auf die Prüfung vor. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung der Einrichtung ebenso wie Verhandlungen mit den Kostenträgern. Werden Mängel festgestellt, können Auflagen, Fristen zur Nachbesserung oder, bei Nichtbehebung, weitergehende Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Versorgungsvertrags folgen.

Zu den wiederkehrenden Prüfgegenständen zählen unter anderem:

PrüfgegenstandBeispiel
ErgebnisqualitätAuswertung der Qualitätsindikatoren je Bewohnerin und Bewohner
VersorgungsplanungStichprobenprüfung einzelner Pflegeverläufe anhand der Dokumentation
BewohnerbefragungGespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen vor Ort
Einrichtungsbezogene PrüfungHygiene, Medikamentenmanagement, Umgang mit Beschwerden

Abgrenzung

Die MD-Qualitätsprüfung nach SGB XI ist von der Heimaufsicht zu unterscheiden, der ordnungsrechtlichen Aufsicht der Länder, die sich in der Regel auf das jeweilige Wohn- und Teilhabegesetz oder vergleichbare Landesgesetze stützt und andere Schwerpunkte wie bauliche und personelle Mindestanforderungen prüft. Beide Prüfsysteme ergänzen sich und können bei gravierenden Mängeln gemeinsam tätig werden.

Für Einrichtungsleitungen ist wichtig, dass die MD-Qualitätsprüfung keine reine Kontrolle im Sinne einer einmaligen Momentaufnahme ist, sondern in regelmäßigen Abständen wiederkehrt. Wer die Ergebnisse früherer Prüfungen konsequent auswertet und die daraus abgeleiteten Maßnahmen im Alltag verfolgt, verringert das Risiko, dieselben Mängel bei der nächsten Prüfung erneut festgestellt zu bekommen. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist deshalb weniger eine punktuelle Einzelaufgabe kurz vor dem Termin als vielmehr ein fortlaufender, dauerhaft eingeplanter Bestandteil der internen Qualitätsarbeit einer Einrichtung.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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