Leiharbeit in der Pflege bezeichnet den Einsatz von Pflegefachpersonen oder Pflegehelfern, die nicht bei der Einrichtung selbst, sondern bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind und dieser für einen bestimmten Zeitraum überlassen werden. Die Einrichtung setzt die überlassenen Mitarbeitenden nach Weisung ein, ohne dass ein eigenes Arbeitsverhältnis besteht.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es verlangt eine behördliche Erlaubnis für den Verleiher, regelt die Überlassungshöchstdauer und schreibt nach einer bestimmten Einsatzzeit den Grundsatz gleicher Bezahlung wie bei vergleichbaren Stammbeschäftigten vor (Equal Pay). Für Pflegeeinrichtungen gelten daneben die allgemeinen Vorgaben zur Fachkraftquote und zur Qualifikationsnachweispflicht auch für Leiharbeitskräfte, da die Aufsichtsbehörden bei Prüfungen nicht zwischen Stamm- und Leihpersonal unterscheiden.
Bedeutung für die Praxis
Für Einrichtungsleitungen ist Leiharbeit ein Instrument des Ausfallmanagements, um kurzfristige Personallücken bei Krankheit, unbesetzten Stellen oder saisonalen Spitzen zu schließen. Zugleich ist sie kostenintensiv und wird in der Fachdiskussion kritisch gesehen, weil hohe Leiharbeitsquoten die Teamkontinuität, die Einarbeitung und die Bindung des Stammpersonals belasten können. Leitungen müssen Leiharbeitskräfte in die Dienstplanung, die Pflegedokumentation und die Qualitätsstandards der Einrichtung einbinden, obwohl diese die internen Abläufe oft nur oberflächlich kennen. Bei der Personalplanung wird zunehmend versucht, den Anteil der Leiharbeit strukturell zu senken, etwa durch verbesserte Dienstplangestaltung, interne Springerpools oder gezielte Personalentwicklung, weil dauerhafte Abhängigkeit von Zeitarbeit den Fachkräftemangel in der Pflege in der einzelnen Einrichtung eher verschärft als löst. Für Bewohner und Angehörige ist ein hoher Wechsel des eingesetzten Personals zudem oft spürbar, weil vertraute Bezugspersonen fehlen und die Kontinuität der Pflegebeziehung leidet, was insbesondere in der stationären Langzeitpflege ein wichtiges Qualitätsthema ist.
Abgrenzung
Leiharbeit ist von einer befristeten Direktanstellung zu unterscheiden, bei der die Pflegefachperson unmittelbar bei der Einrichtung angestellt ist. Sie unterscheidet sich außerdem von der freiberuflichen Pflege, bei der die Fachperson selbstständig auf Honorarbasis tätig wird und kein Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister besteht. Von der internen Rufbereitschaft oder dem Springerpool unterscheidet sich Leiharbeit dadurch, dass diese Modelle mit eigenem Personal arbeiten, während Leiharbeit auf einen externen Anbieter zurückgreift.