Grundpflege

Grundpflege bezeichnet die unmittelbar am Körper durchgeführten pflegerischen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität und grenzt sich damit von der ärztlich veranlassten Behandlungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung ab.

Grundpflege bezeichnet die unmittelbar am Körper einer pflegebedürftigen Person durchgeführten Verrichtungen, insbesondere in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Sie unterscheidet sich von der ärztlich veranlassten Behandlungspflege ebenso wie von der hauswirtschaftlichen Versorgung, die sich auf das Wohnumfeld statt auf den Körper der Person bezieht. Der Begriff prägt bis heute die fachliche und organisatorische Einteilung pflegerischer Tätigkeiten, auch wenn er im geltenden Leistungsrecht der Pflegeversicherung an Bedeutung verloren hat.

Grundlagen

Vor der Einführung des Neuen Begutachtungsassessments 2017 war der Zeitaufwand für Grundpflege eine zentrale Bemessungsgröße für die frühere Einstufung in Pflegestufen. Mit der Umstellung auf Pflegegrade steht die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Mittelpunkt, nicht mehr allein der Zeitaufwand für einzelne Verrichtungen. Der Begriff Grundpflege wird seither vor allem noch in der Sozialhilfe, in Pflegesätzen und in der organisatorischen Praxis von Einrichtungen verwendet, um Tätigkeiten von der Behandlungspflege abzugrenzen.

Bedeutung für die Praxis

Für die Personalplanung ist die Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege relevant, weil viele grundpflegerische Tätigkeiten auch von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern übernommen werden können, während Behandlungspflege in weiten Teilen Fachkräften vorbehalten ist. Ein ambulanter Pflegedienst rechnet Grundpflege über die Pflegeversicherung ab, ärztlich verordnete Behandlungspflege dagegen über die Krankenversicherung, sodass eine saubere Trennung in der Leistungserfassung erforderlich ist. Für die Personaleinsatzplanung einer stationären Einrichtung ist der Anteil grundpflegerischer Tätigkeiten zudem ein Faktor bei der Zusammensetzung des Qualifikationsmix aus Fachkräften und Assistenzpersonal. In der Pflegedokumentation ist eine sorgfältige Zuordnung erforderlich, da grundpflegerische und behandlungspflegerische Leistungen getrennt nachgewiesen werden müssen, um Rückfragen der Kostenträger oder bei Qualitätsprüfungen sachgerecht beantworten zu können.

Abgrenzung

Von der Behandlungspflege unterscheidet sich die Grundpflege dadurch, dass sie keiner ärztlichen Verordnung bedarf und nicht auf die Behandlung einer Erkrankung, sondern auf die Bewältigung des Alltags zielt. Von der hauswirtschaftlichen Versorgung grenzt sie sich ab, weil diese sich auf Aufgaben wie Reinigung, Wäsche oder Einkauf bezieht und nicht am Körper der Person selbst stattfindet.

Typische Bereiche der Grundpflege

  • Körperpflege, etwa Waschen, Duschen und Zahnpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Ausscheidung
  • Mobilisation und Lagerung

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Medizinischer Dienst Bund – Begutachtungsrichtlinie zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Hilfe zur Pflege

Stand der Angaben: September 2026

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