Stationäre Pflegeeinrichtung

Auch: Pflegeheim, vollstationäre Einrichtung

Eine stationäre Pflegeeinrichtung ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt, betreut und versorgt werden.

Stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen dauerhaft wohnen, verpflegt und rund um die Uhr gepflegt und betreut werden. Sie unterscheidet sich von ambulanten Angeboten dadurch, dass die pflegebedürftige Person nicht mehr im eigenen Haushalt lebt, sondern das Angebot der Einrichtung mit Unterkunft, Verpflegung und Pflege als Ganzes in Anspruch nimmt.

Rechtlicher Rahmen

Vollstationäre Pflege im Sinne der Pflegeversicherung ist in § 43 SGB XI geregelt. Voraussetzung für den Betrieb ist ein Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen nach § 72 SGB XI sowie eine Betriebserlaubnis nach dem jeweiligen Landesrecht, meist dem Wohn- und Teilhabegesetz oder vergleichbaren Landesgesetzen. Die bauliche und personelle Ausstattung stationärer Pflegeeinrichtungen unterliegt landesrechtlichen Mindestanforderungen, deren Einhaltung die Heimaufsicht kontrolliert, während die pflegefachliche Qualität durch die MD-Qualitätsprüfung überwacht wird.

Bedeutung für die Praxis

Für die Einrichtungsleitung umfasst der Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung deutlich mehr als die pflegerische Versorgung: Hauswirtschaft, Verpflegung, technischer Betrieb, soziale Betreuung und die bauliche Instandhaltung müssen ebenso gesteuert werden wie Personal, Belegung und Qualitätssicherung. Die Finanzierung erfolgt über den mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesatz zuzüglich der von Bewohnenden getragenen Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Für die Belegungssteuerung ist die Abstimmung zwischen freien Plätzen, Pflegegraden der Bewohnenden und dem vorgehaltenen Personalschlüssel eine tägliche Aufgabe der Leitung.

Abgrenzung

Die stationäre Pflegeeinrichtung ist von der Kurzzeitpflege abzugrenzen, die ebenfalls stationär, aber zeitlich befristet erfolgt, sowie von der Tagespflege, bei der Bewohnende weiterhin im eigenen Zuhause leben und die Einrichtung nur zeitweise nutzen. Von der Pflege-Wohngemeinschaft unterscheidet sich die klassische stationäre Einrichtung durch ihre größere Struktur und den umfassenden Versorgungsvertrag, während Wohngemeinschaften oft kleinteiliger organisiert sind.

Zentrale Bausteine des Betriebs

  • Versorgungsvertrag und Betriebserlaubnis als rechtliche Voraussetzung
  • Personalbemessung nach Pflegegrad- und Bewohnerstruktur
  • Pflegesatzverhandlung mit den Kostenträgern
  • Qualitätssicherung nach Expertenstandards und Prüfungen des Medizinischen Dienstes
  • Hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote

Träger einer stationären Pflegeeinrichtung, die einem Wohlfahrtsverband angehören oder privat-gewerblich organisiert sind, stehen bei der Belegungssteuerung und im Personalmarkt in unmittelbarer Konkurrenz zueinander, weshalb strategisches Marketing und ein klares Leistungsprofil zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

Alle Begriffe im Pflegemanagement-Glossar