Tagespflege

Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuungsform, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber in einer Einrichtung versorgt werden und abends in ihr häusliches Umfeld zurückkehren, während pflegende Angehörige entlastet werden.

Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuungsform, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber in einer Einrichtung versorgt, gepflegt und betreut werden und abends, nachts sowie an Wochenenden in ihrem häuslichen Umfeld bleiben. Sie richtet sich vor allem an Menschen, deren häusliche Versorgung tagsüber nicht durchgehend sichergestellt werden kann, etwa weil pflegende Angehörige berufstätig sind. Ziel ist der Erhalt der häuslichen Versorgung insgesamt, nicht die Vorbereitung eines Umzugs in eine stationäre Einrichtung.

Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist § 41 SGB XI, der die teilstationäre Pflege in Tages- und Nachtpflege regelt. Anspruchsberechtigt sind Personen ab Pflegegrad 2; für Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Die Leistungen der Tagespflege werden zusätzlich zu einer ambulanten Pflegesachleistung gewährt und nicht auf das dortige Budget angerechnet, sodass beide Leistungsarten kombiniert werden können. Der genaue Leistungsbetrag wird periodisch angepasst und ist der jeweils aktuellen Fassung des Gesetzes zu entnehmen.

Bedeutung für die Praxis

Für die Leitung einer Tagespflegeeinrichtung stehen Belegungsplanung, Fahrdienst-Organisation und die Abstimmung individueller Betreuungstage im Mittelpunkt, da die meisten Gäste nur an bestimmten Wochentagen kommen. Die Pflegeplanung muss trotz der geringeren Kontaktzeit im Vergleich zu einer stationären Einrichtung vollständig sein und mit dem häuslichen Umfeld sowie einem gegebenenfalls parallel tätigen ambulanten Pflegedienst abgestimmt werden. Für Angehörige berät die Leitung zur Kombination mit dem Entlastungsbetrag, der ergänzend etwa für Fahrtkosten eingesetzt werden kann. Die Tagespflege ist damit ein wichtiger Baustein, um eine Überlastung pflegender Angehöriger zu vermeiden und einen vorzeitigen Umzug in eine vollstationäre Versorgung hinauszuzögern.

Abgrenzung

Von der Kurzzeitpflege unterscheidet sich die Tagespflege durch die tageweise, wiederkehrende Nutzung ohne Übernachtung, während Kurzzeitpflege eine zeitlich befristete vollstationäre Aufnahme über mehrere Tage oder Wochen darstellt. Von einem reinen Betreuungsangebot grenzt sich die Tagespflege ab, weil sie neben der Betreuung auch pflegerische und teils behandlungspflegerische Leistungen umfasst und entsprechend fachlich ausgestattet sein muss.

Typische Ziele der Tagespflege

  • Entlastung pflegender Angehöriger an Arbeitstagen
  • Erhalt sozialer Kontakte und Tagesstruktur für die pflegebedürftige Person
  • Vermeidung oder Hinauszögerung einer vollstationären Aufnahme
  • Ergänzung ambulanter Pflege durch strukturierte Betreuungszeiten

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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