Pflegehelfer sind Beschäftigte, die nach einer landesrechtlich geregelten ein- bis zweijährigen Ausbildung in der Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung von Pflegebedürftigen tätig sind. Sie arbeiten unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachpersonen und übernehmen keine Tätigkeiten, die eine dreijährige Fachausbildung voraussetzen. Der Begriff wird je nach Bundesland und Einrichtung unterschiedlich verwendet, etwa als Pflegehilfskraft oder Pflegeassistenz.
Rechtlicher Rahmen
Anders als die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sind die Ausbildungen zum Pflegehelfer nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern liegen in der Zuständigkeit der Länder. Das führt zu unterschiedlichen Bezeichnungen, Ausbildungsinhalten und Anerkennungsregeln zwischen den Bundesländern. Für die Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen ist der Anteil an Hilfskräften im Verhältnis zu Fachkräften über die Fachkraftquote begrenzt, die in den Rahmenverträgen der Länder nach § 75 SGB XI festgelegt ist.
Bedeutung für die Praxis
Im Personalmix stationärer und ambulanter Einrichtungen sind Pflegehelfer ein wichtiger Baustein, um die Fachkraftquote einzuhalten und gleichzeitig dem Fachkräftemangel zu begegnen. Leitungen müssen bei der Dienstplanung sicherstellen, dass Pflegehelfer nur im Rahmen ihrer Qualifikation eingesetzt werden und dass die fachliche Anleitung durch examinierte Pflegefachpersonen gewährleistet ist. Die Delegation ärztlicher Leistungen an Pflegehelfer ist nur in engen Grenzen zulässig und erfordert eine dokumentierte Anleitung und Aufsicht. Für die Personalentwicklung bieten viele Einrichtungen Pflegehelfern die Möglichkeit einer Anschlussqualifizierung zur Pflegefachperson, um den Fachkräftebedarf mittelfristig zu decken.
Abgrenzung
Pflegehelfer sind von der Betreuungskraft nach § 43b SGB XI abzugrenzen, deren Qualifizierung ausschließlich auf Betreuungsleistungen ohne körperbezogene Pflege ausgerichtet ist. Von der Pflegefachfrau beziehungsweise dem Pflegefachmann unterscheiden sich Pflegehelfer durch die kürzere Ausbildungsdauer und den fehlenden eigenverantwortlichen Aufgabenbereich, insbesondere bei der Behandlungspflege.
Für die Dienstplanung bedeutet der Einsatz von Pflegehelfern, dass jede Schicht so besetzt sein muss, dass die verantwortliche Pflegefachkraft die fachliche Aufsicht tatsächlich wahrnehmen kann und nicht durch eine zu große Zahl an Hilfskräften überlastet wird. Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Pflegehelfern legen daher in internen Konzepten häufig fest, welche Tätigkeiten grundsätzlich delegierbar sind und welche der Fachkraft vorbehalten bleiben, um Haftungsrisiken zu begrenzen.
Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels prüfen manche Träger zudem, ob eine Weiterqualifizierung erfahrener Pflegehelfer zur generalistischen Pflegefachperson im eigenen Haus organisiert werden kann, etwa durch berufsbegleitende Ausbildungsmodelle. Für Leitungen ist dies eine Möglichkeit, Personal langfristig zu binden und gleichzeitig den Anteil an Fachkräften im eigenen Team schrittweise zu erhöhen.