Delegation ärztlicher Leistungen bezeichnet die Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten, etwa Injektionen, Blutentnahmen oder Verbandwechsel, auf Pflegefachpersonen, die diese eigenständig durchführen. Die Anordnungsverantwortung, also die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme, verbleibt bei der Ärztin oder dem Arzt, während die Durchführungsverantwortung auf die ausführende Pflegefachperson übergeht. Delegation setzt voraus, dass die übertragene Tätigkeit grundsätzlich delegationsfähig ist und die ausführende Person über die notwendige Qualifikation verfügt.
Rechtlicher Rahmen
Eine Grenze der Delegation setzt § 4 Pflegeberufegesetz mit den dort benannten Vorbehaltsaufgaben, die ausschließlich examinierten Pflegefachpersonen zustehen und nicht an andere Berufsgruppen delegiert werden können. Für die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an die Pflege gilt umgekehrt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nur solche Aufgaben übertragen darf, die nicht der persönlichen Ausführung durch die Ärztin oder den Arzt vorbehalten sind, etwa bestimmte diagnostische Eingriffe. In der Pflegewissenschaft hat sich für die sichere Delegation ein Prüfschema etabliert, das unter anderem die richtige Aufgabe, die richtige Person, eine eindeutige Kommunikation, eine angemessene Aufsicht und eine verlässliche Rückmeldung verlangt.
Bedeutung für die Praxis
Für Pflegedienst- und Stationsleitungen bedeutet Delegation eine organisatorische Daueraufgabe: Sie müssen festlegen, welche Tätigkeiten in ihrem Bereich delegiert werden, welche Qualifikation und Einweisung dafür vorausgesetzt wird, und dies in verbindlichen Verfahrensanweisungen dokumentieren. Jede delegierte Maßnahme sowie ihre Durchführung gehören in die Behandlungspflege-Dokumentation, damit die Ausführung im Streit- oder Schadensfall nachvollziehbar ist. Kommt es bei einer delegierten Tätigkeit zu einem Fehler, kann dies sowohl die ausführende Person als auch die anordnende oder aufsichtführende Stelle betreffen, weshalb die Leitung Fragen der Haftung in der Pflege in Fortbildungen regelmäßig thematisiert.
Abgrenzung
Delegation ärztlicher Leistungen ist von den Vorbehaltsaufgaben der verantwortlichen Pflegefachkraft zu unterscheiden, die umgekehrt gerade nicht delegierbar sind, sondern der Pflegefachperson selbst vorbehalten bleiben. Von der eigenständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Advanced Nursing Practice grenzt sich die klassische Delegation ab, weil dort besonders qualifizierte Pflegefachpersonen im Rahmen definierter Modelle eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen, statt eine ärztliche Einzelanordnung auszuführen.
Voraussetzungen für eine wirksame Delegation
- Fachliche Qualifikation und nachgewiesene Einweisung der ausführenden Person
- Eindeutige, im Zweifel schriftliche Anordnung
- Erreichbarkeit der anordnenden Ärztin oder des anordnenden Arztes zur Rücksprache
- Vollständige Dokumentation der Durchführung
- Rückmeldung bei Auffälligkeiten oder Komplikationen