Pflegeberufegesetz

Auch: PflBG

Das Pflegeberufegesetz regelt seit 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bundeseinheitlich und führt die zuvor getrennten Ausbildungen in Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammen.

Pflegeberufegesetz (PflBG) bezeichnet das Bundesgesetz, das seit 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bundeseinheitlich regelt und die bis dahin getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege zusammenführt.

Rechtlicher Rahmen

Das PflBG trat am 1. Januar 2020 in Kraft und löste das Krankenpflegegesetz sowie das Altenpflegegesetz ab. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ab; im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende wählen, ob sie den generalistischen Abschluss erwerben oder einen gesonderten Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege anstreben. Ergänzend regelt die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Inhalte, das Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsgesetz die trägerübergreifende Umlagefinanzierung und die einheitliche Ausbildungsvergütung. Das Gesetz enthält zudem Vorgaben zur Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse. Die Finanzierung der Ausbildung läuft über einen Ausbildungsfonds auf Landesebene, in den alle Träger der Pflege einzahlen, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden; damit soll vermieden werden, dass ausbildende Einrichtungen gegenüber nicht ausbildenden Einrichtungen wirtschaftlich benachteiligt werden.

Bedeutung für die Praxis

Pflegeeinrichtungen, die ausbilden, schließen sich in der Regel zu Trägerverbünden mit Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Pflegeschulen zusammen, damit Auszubildende die vorgeschriebenen Einsätze in unterschiedlichen Versorgungsbereichen absolvieren können. Die Pflegedienstleitung plant die praktischen Einsätze, stellt die vorgeschriebenen Anteile an Praxisanleitung sicher und muss Auszubildende in der Personalplanung als Lernende und nicht als vollwertige Fachkräfte berücksichtigen. Die Ausbildung nach dem PflBG bildet zugleich die Grundlage für die spätere Tätigkeit als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in allen Versorgungsbereichen.

Abgrenzung

Vom Pflegeberufegesetz zu unterscheiden ist die einjährige Pflegehelfer- beziehungsweise Pflegeassistenzausbildung, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Eine bundeseinheitliche Regelung dieser Assistenzebene wird diskutiert, ist bislang aber nicht abschließend umgesetzt; der aktuelle Stand sollte im Einzelfall geprüft werden, da sich hier Änderungen ergeben können. Vom Gesetz selbst zu unterscheiden ist die generalistische Pflegeausbildung als Oberbegriff für das dahinterstehende Ausbildungskonzept.

Wesentliche Inhalte des Pflegeberufegesetzes

  • Dreijährige generalistische Ausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss
  • Wahlmöglichkeit für einen gesonderten Abschluss im letzten Ausbildungsdrittel
  • Einheitliche Ausbildungsvergütung über alle beteiligten Träger
  • Regelungen zur Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse
  • Verantwortung der Träger im Ausbildungsverbund

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

Alle Begriffe im Pflegemanagement-Glossar