Generalistische Pflegeausbildung bezeichnet die seit 2020 bundesweit einheitliche dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, die Kompetenzen für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in der ambulanten, stationären und akutstationären Versorgung vermittelt. Sie ersetzt die zuvor getrennten Ausbildungen in Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage sind das Pflegeberufegesetz und die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Die Ausbildung findet an Pflegeschulen statt, die mit einem Trägerverbund aus Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, Akutkrankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und teilweise pädiatrischen oder psychiatrischen Einrichtungen kooperieren. Auszubildende durchlaufen Pflichteinsätze in diesen unterschiedlichen Bereichen und können sich im letzten Ausbildungsdrittel für den generalistischen Abschluss oder einen gesonderten Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheiden. Der Ausbildungsumfang beträgt nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an der Pflegeschule sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in den beteiligten Einrichtungen. Die praktische Ausbildung schließt Pflichteinsätze in der allgemeinen und in der pädiatrischen Akutpflege, in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der psychiatrischen Versorgung ein, ergänzt um Orientierungseinsätze und einen vertiefenden Einsatz im gewählten Schwerpunktbereich.
Bedeutung für die Praxis
Einrichtungen im Trägerverbund müssen die praktischen Einsätze gemeinsam koordinieren und den vorgeschriebenen Anteil an Praxisanleitung sicherstellen. Die Pflegedienstleitung plant Einsatzzeiten, Anleitungsstunden und die Übernahme von Aufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand, da Auszubildende in der Personalbemessung nicht wie ausgebildete Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner eingerechnet werden dürfen. Für die strategische Personalentwicklung ist die generalistische Ausbildung zugleich ein Instrument gegen den Fachkräftemangel in der Pflege, da sie den Berufseinstieg flexibler gestaltet und Wechsel zwischen Versorgungsbereichen erleichtert.
Abgrenzung
Von den früheren, getrennten Ausbildungsgängen unterscheidet sich die generalistische Ausbildung durch die gemeinsame Grundausbildung über alle Versorgungsbereiche hinweg; bereits erworbene Abschlüsse in Alten- oder Krankenpflege bleiben gültig und berechtigen weiterhin zur Berufsausübung. Von der einjährigen Pflegeassistenzausbildung unterscheidet sich die generalistische Ausbildung durch Dauer, Kompetenzniveau und den Abschluss als Fachkraft, der zur eigenverantwortlichen Ausübung vorbehaltener Tätigkeiten berechtigt.
Pflichteinsatzbereiche im Ausbildungsverlauf (Beispiele)
- Stationäre Akutpflege
- Stationäre Langzeitpflege
- Ambulante Pflege
- Pädiatrische Versorgung
- Psychiatrische Versorgung
Die Reihenfolge und Dauer der einzelnen Einsätze legt die Pflegeschule gemeinsam mit dem Trägerverbund fest.