Pflegefachfrau

Auch: Pflegefachmann, Pflegefachperson

Pflegefachfrau ist die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für Personen mit abgeschlossener generalistischer Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Sie ersetzt die früheren Bezeichnungen Kranken- und Altenpflegerin.

Pflegefachfrau ist die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die männliche Form lautet Pflegefachmann, die geschlechtsneutrale Form Pflegefachperson. Die Bezeichnung löste die getrennten Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin, zur Kinderkrankenpflegerin und zur Altenpflegerin ab und gilt einheitlich für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings. Damit sollen Wechsel zwischen ambulanter, stationärer und klinischer Versorgung erleichtert werden, ohne dass für jeden Bereich eine gesonderte Qualifikation erforderlich ist.

Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist das Pflegeberufegesetz, das seit 2020 die generalistische Pflegeausbildung regelt. Die Berufsbezeichnung ist geschützt: Sie darf nur führen, wer die staatliche Prüfung nach dem Gesetz bestanden hat oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation anerkannt bekommen hat. Auszubildende können sich im letzten Ausbildungsdrittel für einen der bisherigen Vertiefungseinsätze Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege entscheiden und schließen dann mit der entsprechenden Berufsbezeichnung ab, statt mit der generalistischen.

Bedeutung für die Praxis

Für Einrichtungsleitungen bedeutet die generalistische Qualifikation eine größere Flexibilität beim Personaleinsatz, weil Pflegefachpersonen ohne zusätzliche Anerkennung sowohl in der stationären Langzeitpflege als auch im Krankenhaus oder in der ambulanten Versorgung eingesetzt werden können. Für die Personalplanung ist relevant, dass Pflegefachpersonen die Basis der Fachkraftquote bilden und bestimmte vorbehaltene Tätigkeiten wie die Pflegeplanung und die Steuerung des Pflegeprozesses eigenverantwortlich ausüben. Die Einarbeitung neuer Pflegefachpersonen und die Anleitung von Auszubildenden gehören zu den Aufgaben, die Leitungen organisatorisch absichern müssen, häufig in Zusammenarbeit mit Praxisanleitern. Da der Beruf bundesweit einheitlich geregelt ist, erleichtert die Bezeichnung außerdem den Vergleich von Bewerbungsunterlagen und die Personalgewinnung über Bundeslandgrenzen hinweg.

Abgrenzung

Pflegefachfrauen sind von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern abzugrenzen, die eine kürzere, meist ein- bis zweijährige Ausbildung durchlaufen haben und nicht dieselben vorbehaltenen Aufgaben übernehmen dürfen. Auch die Abgrenzung zu Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen ist praxisrelevant: Diese führen die Berufsbezeichnung erst nach einem förmlichen Anerkennungsverfahren, dessen Ablauf sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Für Leitungen bedeutet das, den Stand eines Anerkennungsverfahrens im Blick zu behalten, bevor eine Person eigenständig vorbehaltene Tätigkeiten übernimmt, und bis dahin eine angemessene Anleitung sicherzustellen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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