Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungsstelle, an der Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit Kommunen Auskunft, Beratung und Koordination rund um Pflege und Unterstützung anbieten. Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte erhalten dort unabhängig von einem bestimmten Leistungsanbieter Informationen zu Pflegegrad, Leistungen der Pflegeversicherung und ergänzenden Hilfsangeboten vor Ort. Häufig werden Pflegestützpunkte gemeinsam mit einem Wohlfahrtsverband oder anderen sozialen Trägern besetzt, sodass Beratung und praktische Vermittlung von Hilfsangeboten aus einer Hand erfolgen.
Rechtlicher Rahmen
Die Grundlage bildet § 7c SGB XI. Danach können die Bundesländer die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmen; Träger sind die Pflegekassen und Krankenkassen gemeinsam mit den Kommunen. Die Beratung ist für die ratsuchenden Personen kostenfrei. Pflegestützpunkte arbeiten eng mit der individuellen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zusammen, sind organisatorisch aber eigenständige, meist kommunal verankerte Anlaufstellen. Die Ausgestaltung, etwa Anzahl und Standorte, unterscheidet sich je nach Bundesland, ebenso die Frage, ob ein Pflegestützpunkt telefonisch, per Hausbesuch oder nur vor Ort erreichbar ist.
Bedeutung für die Praxis
Für Einrichtungsleitungen und Pflegedienstleitungen sind Pflegestützpunkte relevante Kooperationspartner im regionalen Versorgungsnetz. Sie vermitteln Anfragen für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote, informieren Angehörige über Wartelisten und unterstützen beim Übergang aus dem Krankenhaus in die häusliche oder stationäre Pflege. Für die Belegungssteuerung stationärer Einrichtungen und für das Case Management ambulanter Dienste lohnt sich ein regelmäßiger Austausch mit dem zuständigen Pflegestützpunkt, etwa über freie Kapazitäten oder neue Versorgungsangebote. Auch bei komplexen Fällen mit mehreren beteiligten Leistungsträgern übernehmen Pflegestützpunkte eine koordinierende Funktion, die die interne Sozialberatung einer Einrichtung entlasten kann. Für Angehörige, die erstmals mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind, ist der Pflegestützpunkt häufig die erste Anlaufstelle, bevor überhaupt ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wird.
Abgrenzung
Pflegestützpunkte sind von der individuellen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zu unterscheiden, die eine Pflegekasse einer einzelnen versicherten Person zuweist und die auch als Hausbesuch stattfinden kann. Ebenso unterscheiden sie sich von der Sozialberatung innerhalb einer Einrichtung, die einrichtungsbezogen und nicht trägerübergreifend arbeitet. Pflegestützpunkte ergänzen beide Beratungsformen, indem sie einen neutralen, wohnortnahen Zugang unabhängig von einer bestimmten Kasse oder einem bestimmten Anbieter bieten.