Ein Hygieneplan ist ein schriftliches Dokument, das für eine Pflegeeinrichtung alle Maßnahmen zur Infektionshygiene festlegt: Verantwortlichkeiten, Verfahren für Reinigung und Desinfektion, Schutzausrüstung und Vorgehen bei Ausbruchsgeschehen. Er ist verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Mitarbeitenden und wird regelmäßig aktualisiert.
Rechtlicher Rahmen
Rechtsgrundlage ist § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Stand: September 2026). Danach müssen unter anderem Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste durch innerbetriebliche Verfahrensweisen sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festgelegt werden. Ergänzend wirken die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut sowie landesrechtliche Hygieneverordnungen, die Inhalt und Prüfung des Hygieneplans konkretisieren und mit dem Infektionsschutz in der Pflege zusammenwirken.
Bedeutung für die Praxis
Für die Einrichtungsleitung ist der Hygieneplan ein zentrales Steuerungsinstrument. Er beschreibt konkret, wie Mitarbeitende bei der Grundpflege, bei der Wundversorgung oder im Umgang mit multiresistenten Erregern vorgehen. Die Leitung ist dafür verantwortlich, dass der Plan aktuell gehalten, allen Mitarbeitenden bekannt und in Schulungen vermittelt wird. Der Hygienebeauftragte unterstützt dabei als fachliche Ansprechperson und begleitet die Fortschreibung des Plans. Bei der MD-Qualitätsprüfung gehört die Existenz und Umsetzung eines aktuellen Hygieneplans zu den regelmäßig geprüften Punkten, Mängel führen häufig zu Auflagen. Auch ambulante Pflegedienste benötigen einen eigenen, auf mobile Einsätze zugeschnittenen Hygieneplan, der etwa Vorgaben zum Transport von Materialien und zur Händehygiene im häuslichen Umfeld enthält.
Abgrenzung
Der Hygieneplan ist von einzelnen Standardarbeitsanweisungen zu unterscheiden, die konkrete Einzelmaßnahmen wie das Anlegen von Schutzkleidung beschreiben. Diese Anweisungen sind Bestandteil des Hygieneplans, ersetzen ihn aber nicht als Gesamtkonzept. Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind zusätzlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden; die entsprechenden Meldewege legt der Hygieneplan ebenfalls fest.
- Zuständigkeiten für Hygienefragen in der Einrichtung
- Vorgaben zu Reinigung, Desinfektion und Abfallentsorgung
- Verfahren beim Umgang mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten
- Vorgaben zu persönlicher Schutzausrüstung
Die Aktualisierung des Hygieneplans erfolgt anlassbezogen, etwa nach einem Ausbruchsgeschehen, und zusätzlich in regelmäßigen Abständen als Teil des internen Qualitätsmanagements. Neue Erkenntnisse aus Fortbildungen, veränderte Bewohnerstrukturen oder bauliche Anpassungen können Anlass sein, einzelne Abschnitte zu überarbeiten. Die Verantwortung für die Freigabe der jeweils aktuellen Fassung liegt bei der Einrichtungsleitung, die praktische Umsetzung im Alltag beim gesamten Team. Neue Mitarbeitende werden bereits in der Einarbeitung mit dem Hygieneplan vertraut gemacht, da Hygienefehler zu den häufigen Ursachen vermeidbarer Infektionen in Pflegeeinrichtungen zählen. Auch externe Dienstleister, etwa Reinigungsfirmen oder Wäschereien, werden vertraglich auf die Einhaltung der einrichtungsinternen Hygienevorgaben verpflichtet, damit der Plan über den eigenen Personalkreis hinaus wirkt.