Hygienebeauftragter

Auch: Hygienebeauftragte in der Pflege

Der Hygienebeauftragte ist eine für Hygienefragen geschulte Pflegefachperson, die in der Einrichtung die Umsetzung von Hygienestandards begleitet und als Ansprechperson für das Hygienemanagement dient.

Hygienebeauftragter bezeichnet eine Pflegefachperson, die durch eine curriculare Fortbildung für Fragen der Hygiene qualifiziert wurde und die Einrichtung bei der Umsetzung von Hygienestandards unterstützt. Die Funktion ist von der ärztlichen oder pflegerischen Leitung zu unterscheiden und ergänzt diese als fachliche Ansprechperson im Alltag.

Rechtlicher Rahmen

Grundlage für Hygieneanforderungen in Pflegeeinrichtungen sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut sowie die Landeshygieneverordnungen, die für Pflegeeinrichtungen einen Hygieneplan und in vielen Bundesländern die Benennung eines Hygienebeauftragten vorschreiben. In vollstationären Einrichtungen wird die Umsetzung im Rahmen der MD-Qualitätsprüfung kontrolliert, in Krankenhäusern zusätzlich durch die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.

Bedeutung für die Praxis

Für die Einrichtungsleitung ist der Hygienebeauftragte eine wichtige Schnittstelle zwischen fachlicher Anforderung und praktischer Umsetzung im Stationsalltag. Zu den typischen Aufgaben gehören die Fortschreibung des Hygieneplans, die Schulung von Mitarbeitenden, die Begleitung bei Ausbruchsgeschehen und die Mitwirkung im Risikomanagement. In Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten stellt der Hygienebeauftragte sicher, dass Hygienevorgaben in Verfahrensanweisungen und Einarbeitungskonzepte einfließen. Da Hygienemängel bei Prüfungen häufig zu Beanstandungen führen, ist die kontinuierliche Fortbildung und die dokumentierte Durchführung von Hygienebegehungen ein wiederkehrender Schwerpunkt der Leitungsarbeit.

Abgrenzung

Der Hygienebeauftragte ist von der Hygienefachkraft abzugrenzen, die eine eigenständige, deutlich umfangreichere Weiterbildung durchläuft und vor allem in Krankenhäusern und größeren stationären Einrichtungen tätig ist. In kleineren ambulanten Diensten und Pflegeeinrichtungen übernimmt häufig eine einzelne Pflegefachperson die Funktion des Hygienebeauftragten neben weiteren Aufgaben.

  • Fortschreibung des einrichtungsinternen Hygieneplans
  • Schulung von Mitarbeitenden zu Standardhygienemaßnahmen
  • Begleitung bei Ausbruchsgeschehen und Meldewegen
  • Durchführung und Dokumentation von Hygienebegehungen

Für die Leitung ist zudem relevant, dass die Freistellung für die Funktion des Hygienebeauftragten in vielen Rahmenverträgen und Landesvorgaben mit einem Mindeststundenkontingent verbunden ist, das von der Größe der Einrichtung abhängt. Wird dieses Kontingent nicht eingehalten, kann dies bei einer Prüfung durch die Heimaufsicht oder den Medizinischen Dienst als organisatorischer Mangel gewertet werden.

Da Infektionsgeschehen wie multiresistente Erreger oder saisonale Ausbrüche jederzeit auftreten können, gehört die Erreichbarkeit des Hygienebeauftragten auch außerhalb der regulären Arbeitszeit in vielen Konzepten zu den organisatorischen Mindestanforderungen. Die enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bei meldepflichtigen Erkrankungen ist ebenfalls Teil der Aufgabe und erfordert klare, im Hygieneplan festgelegte Meldewege.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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