Infektionsschutz in der Pflege umfasst alle Maßnahmen, mit denen Einrichtungen die Übertragung von Krankheitserregern zwischen Bewohnerinnen, Bewohnern, Patientinnen, Patienten und Personal verhindern oder eindämmen. Dazu zählen Hygienepläne, Schutzausrüstung, der Umgang mit multiresistenten Erregern sowie ein festgelegtes Vorgehen im Ausbruchsfall. Weil Pflegeeinrichtungen enge Wohn- und Betreuungssituationen mit besonders vulnerablen und oft mehrfach erkrankten Personengruppen verbinden, hat der Infektionsschutz dort einen besonders hohen Stellenwert für die tägliche Arbeitsorganisation.
Rechtlicher Rahmen
Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG, Stand: September 2026). Nach § 36 IfSG müssen Alten-, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen; die Einhaltung unterliegt der Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt und wird auch im Rahmen der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes betrachtet. § 23 IfSG regelt ergänzend Anforderungen zur Prävention nosokomialer Infektionen und zum Umgang mit resistenten Erregern und sieht dazu Empfehlungen einer Kommission beim Robert Koch-Institut vor. Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte meldepflichtige Erkrankungen und Ausbruchsgeschehen an das Gesundheitsamt zu melden.
Bedeutung für die Praxis
Für Einrichtungsleitungen und Hygienebeauftragte bedeutet Infektionsschutz die praktische Umsetzung des Hygieneplans im Alltag: Schulung des Personals in Standard- und erweiterten Hygienemaßnahmen, Bevorratung und korrekte Anwendung von Schutzausrüstung, Regelungen zum Umgang mit Trägerinnen und Trägern multiresistenter Erreger sowie ein festgelegtes Vorgehen bei Ausbruchsgeschehen wie Noro- oder Influenzawellen. Die Leitung benennt in der Regel eine hygienebeauftragte Person oder arbeitet mit externer hygienefachlicher Beratung zusammen, koordiniert Reinigungs- und Desinfektionspläne und dokumentiert Schulungen sowie Zwischenfälle. Bei einem Ausbruch übernimmt die Leitung die Meldung an das Gesundheitsamt, die Information von Angehörigen und die Abstimmung möglicher Kohortierungs- oder Besuchsregelungen, die den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner möglichst wenig zusätzlich einschränken sollen.
Abgrenzung
Infektionsschutz ist vom Hygieneplan als Dokument zu unterscheiden: Der Hygieneplan ist das schriftliche Instrument, in dem die Maßnahmen des Infektionsschutzes für die jeweilige Einrichtung konkret festgelegt werden. Von der individuellen Risikoeinschätzung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner unterscheidet sich der Infektionsschutz dadurch, dass er auf das Zusammenleben in der gesamten Einrichtung zielt und vor allem organisatorische statt rein individuelle Maßnahmen umfasst.