Hospiz

Ein Hospiz begleitet Menschen in der letzten Lebensphase, wenn eine kurative Behandlung nicht mehr im Vordergrund steht, mit dem Ziel, Lebensqualität, Symptomkontrolle und würdevolles Sterben stationär oder ambulant sicherzustellen.

Ein Hospiz ist eine Einrichtung oder ein Dienst, der Menschen in der letzten Lebensphase begleitet, wenn eine kurative Behandlung nicht mehr im Vordergrund steht. Im Mittelpunkt stehen Symptomkontrolle, insbesondere Schmerzlinderung, sowie psychosoziale und spirituelle Begleitung der betroffenen Person und ihrer Angehörigen. Es wird zwischen stationären Hospizen, die einen eigenständigen Aufenthaltsort bieten, und ambulanten Hospizdiensten unterschieden, die die Begleitung im vertrauten Wohnumfeld ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen

Die Förderung von stationären und ambulanten Hospizen ist in § 39a SGB V geregelt. Die Krankenkassen bezuschussen die Personal- und Sachkosten stationärer Hospize, ein Eigenanteil wird üblicherweise über Spenden getragen. Ambulante Hospizdienste erhalten Zuschüsse für die Koordination der ehrenamtlichen Sterbebegleitung. Das Hospiz- und Palliativgesetz hat die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Hospizdiensten gestärkt: Stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind seither verpflichtet, Kooperationsverträge mit Hospizdiensten und Ärzten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung anzubieten beziehungsweise abzuschließen.

Bedeutung für die Praxis

Für Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen ist die Hospizversorgung ein wichtiges Feld der Überleitung. Beim Übergang aus einer stationären Pflegeeinrichtung oder aus dem Krankenhaus in ein Hospiz müssen Leitungen frühzeitig Kontakt zu Hospizdiensten aufnehmen, Kooperationsverträge pflegen und die Kommunikation mit Angehörigen gestalten. Pflegefachpersonen benötigen palliative Grundkompetenzen, etwa im Schmerzmanagement und in der Begleitung von Angehörigen, die Leitungen durch Fortbildung sicherstellen. In der stationären Langzeitpflege prägt die Zusammenarbeit mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Betreuung schwerstkranker Bewohnerinnen und Bewohner, ohne dass diese in ein separates Hospiz wechseln müssen.

Abgrenzung

Ein Hospiz unterscheidet sich von einer Palliativstation im Krankenhaus, die auf die Einstellung belastender Symptome ausgerichtet ist und in der Regel keinen dauerhaften Aufenthalt bis zum Lebensende vorsieht. Palliativpflege als fachliche Grundhaltung findet dagegen an vielen Orten statt, im Hospiz ebenso wie in der stationären Pflegeeinrichtung oder zu Hause. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist ein eigenständiges ärztlich-pflegerisches Team, das schwerstkranke Menschen in ihrer gewohnten Umgebung begleitet, ohne selbst eine Einrichtung mit Aufenthaltsmöglichkeit zu sein.

Formen der Hospizversorgung

Die Hospizlandschaft ist nach Alter und Ort der Begleitung ausdifferenziert:

FormMerkmal
Stationäres Hospizeigenständiger Aufenthaltsort mit fester Pflege- und Betreuungsstruktur
Ambulanter Hospizdienstehrenamtliche und koordinierende Begleitung im vertrauten Wohnumfeld
Stationäres KinderhospizBegleitung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher sowie ihrer Familien

Für Einrichtungsleitungen ist relevant, welche Form am Standort verfügbar ist, weil sich Kooperationswege, Ansprechpersonen und die Dauer der Begleitung je nach Angebot unterscheiden. Ein tragfähiges Netzwerk aus Hausärzten, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung und Hospizdiensten trägt maßgeblich dazu bei, dass Betroffene möglichst in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, wenn sie das wünschen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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