Das Neue Begutachtungsassessment ist das Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Grad der Selbstständigkeit einer Person in verschiedenen Lebensbereichen prüft und daraus den Pflegegrad ableitet. Es ersetzte 2017 das frühere, auf Minutenwerten für einzelne Verrichtungen beruhende Begutachtungsverfahren und stellt seither nicht mehr nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig in den Mittelpunkt. Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch einen Hausbesuch, bei dem eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die Selbstständigkeit anhand standardisierter Fragen einschätzt. Angehörige oder Pflegepersonen können bei der Begutachtung anwesend sein und ergänzende Beobachtungen aus dem Alltag einbringen.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist § 15 SGB XI in Verbindung mit der Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbands. Das Instrument gliedert die Prüfung in sechs Module, die unterschiedlich gewichtet in einen Gesamtpunktwert einfließen. Aus diesem Punktwert ergibt sich einer von fünf Pflegegraden. Die Module sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Bedeutung für die Praxis
Für Pflegedienstleitungen und Einrichtungsleitungen ist das Ergebnis der NBA-Begutachtung die Grundlage für die individuelle Pflegeplanung und für die Kalkulation des Personal- und Zeitbedarfs einer aufzunehmenden Person. Da das NBA mehrere Lebensbereiche gleichzeitig erfasst, liefert es differenziertere Anhaltspunkte für den Unterstützungsbedarf als das frühere Verfahren, etwa bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Einrichtungen nutzen die Modulstruktur häufig auch als Orientierung für interne Ersteinschätzungen bei Aufnahme, bevor die eigentliche Pflegeplanung erstellt wird. Widerspricht eine pflegebedürftige Person dem Ergebnis der Begutachtung, kann sie ein Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Pflegekasse einleiten; Einrichtungen unterstützen Angehörige dabei häufig mit ergänzenden fachlichen Einschätzungen aus der laufenden Pflegedokumentation, da diese Angaben zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag liefern können.
Abgrenzung
Das NBA ist von der Strukturierten Informationssammlung zu unterscheiden, die Einrichtungen intern zur Pflegeplanung nutzen. Das NBA ist das amtliche Begutachtungsinstrument des Medizinischen Dienstes zur Feststellung des Pflegegrads, während die Strukturierte Informationssammlung ein Dokumentationsinstrument der Einrichtung selbst ist, das den individuellen Pflegebedarf im Alltag erfasst und regelmäßig fortgeschrieben wird.