Neues Begutachtungsassessment

Auch: NBA, Begutachtungsinstrument

Das Neue Begutachtungsassessment ist das seit 2017 gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit einer Person prüft und daraus den Pflegegrad ableitet.

Das Neue Begutachtungsassessment ist das Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Grad der Selbstständigkeit einer Person in verschiedenen Lebensbereichen prüft und daraus den Pflegegrad ableitet. Es ersetzte 2017 das frühere, auf Minutenwerten für einzelne Verrichtungen beruhende Begutachtungsverfahren und stellt seither nicht mehr nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig in den Mittelpunkt. Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch einen Hausbesuch, bei dem eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die Selbstständigkeit anhand standardisierter Fragen einschätzt. Angehörige oder Pflegepersonen können bei der Begutachtung anwesend sein und ergänzende Beobachtungen aus dem Alltag einbringen.

Module des BegutachtungsinstrumentsFünf Kästen mit den Modulen des Neuen Begutachtungsassessments und ihrer prozentualen Gewichtung.Sechs Module der Begutachtung und ihre Gewichtung, StandSeptember 2026Modul 1Mobilität10 %Modul 2/3Kognition undVerhalten15 %Modul 4Selbstversor-gung40 %Modul 5Krankheits-bewältigung20 %Modul 6Alltag undKontakte15 %Die Module 2 und 3 gehen nur mit dem höheren der beiden Einzelwerte ein. Aus dengewichteten Punkten entsteht der Gesamtwert, der über den Pflegegrad entscheidet. DieModule 7 und 8 werden erhoben, fließen aber nicht in die Berechnung ein. Gewichtung nachAnlage 2 zu § 15 SGB XI, Stand: September 2026.
Module des Begutachtungsinstruments

Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist § 15 SGB XI in Verbindung mit der Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbands. Das Instrument gliedert die Prüfung in sechs Module, die unterschiedlich gewichtet in einen Gesamtpunktwert einfließen. Aus diesem Punktwert ergibt sich einer von fünf Pflegegraden. Die Module sind:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Bedeutung für die Praxis

Für Pflegedienstleitungen und Einrichtungsleitungen ist das Ergebnis der NBA-Begutachtung die Grundlage für die individuelle Pflegeplanung und für die Kalkulation des Personal- und Zeitbedarfs einer aufzunehmenden Person. Da das NBA mehrere Lebensbereiche gleichzeitig erfasst, liefert es differenziertere Anhaltspunkte für den Unterstützungsbedarf als das frühere Verfahren, etwa bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Einrichtungen nutzen die Modulstruktur häufig auch als Orientierung für interne Ersteinschätzungen bei Aufnahme, bevor die eigentliche Pflegeplanung erstellt wird. Widerspricht eine pflegebedürftige Person dem Ergebnis der Begutachtung, kann sie ein Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Pflegekasse einleiten; Einrichtungen unterstützen Angehörige dabei häufig mit ergänzenden fachlichen Einschätzungen aus der laufenden Pflegedokumentation, da diese Angaben zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag liefern können.

Abgrenzung

Das NBA ist von der Strukturierten Informationssammlung zu unterscheiden, die Einrichtungen intern zur Pflegeplanung nutzen. Das NBA ist das amtliche Begutachtungsinstrument des Medizinischen Dienstes zur Feststellung des Pflegegrads, während die Strukturierte Informationssammlung ein Dokumentationsinstrument der Einrichtung selbst ist, das den individuellen Pflegebedarf im Alltag erfasst und regelmäßig fortgeschrieben wird.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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