Ehrenamt in der Pflege

Auch: Freiwilligenarbeit in der Pflege

Ehrenamt in der Pflege bezeichnet die freiwillige, unentgeltliche Mitarbeit in Pflegeeinrichtungen, etwa bei Betreuung, Begleitung oder Besuchsdiensten, die die pflegerische Versorgung ergänzt.

Ehrenamt in der Pflege bezeichnet die freiwillige, unentgeltliche Mitarbeit von Einzelpersonen oder Gruppen in Pflegeeinrichtungen, etwa bei Betreuungsangeboten, Begleitung im Alltag oder Besuchsdiensten. Ehrenamtliche ergänzen die pflegerische Versorgung, ersetzen sie aber nicht.

Grundlagen

Eine einzelne Vorschrift, die das Ehrenamt in der Pflege umfassend regelt, gibt es nicht. Die Sozialgesetzgebung erkennt ehrenamtliches Engagement jedoch als Teil der Versorgungsstruktur an, etwa im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote nach dem Recht der Pflegeversicherung im SGB XI (Stand: September 2026). Für die konkrete Ausgestaltung sind meist Landesrecht, Trägerkonzepte und die Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden maßgeblich.

Bedeutung für die Praxis

Für die Einrichtungsleitung ist die Einbindung Ehrenamtlicher eine eigene Führungsaufgabe. Sie umfasst die Gewinnung und Einweisung Freiwilliger, die Abgrenzung ihrer Aufgaben von der fachpflegerischen Versorgung und die Koordination mit dem hauptamtlichen Team. Ehrenamtliche übernehmen typischerweise Aufgaben in der Biografiearbeit, bei Spaziergängen, Vorlesestunden oder der Begleitung zu Terminen, nicht jedoch Aufgaben der Grund- oder Behandlungspflege. Eine klare Rollenbeschreibung und feste Ansprechpersonen im Team beugen Missverständnissen vor und erleichtern die Zusammenarbeit im Alltag. In der Tagespflege und in Wohnbereichen mit hohem Betreuungsbedarf tragen Ehrenamtliche spürbar zur sozialen Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner bei.

Abgrenzung

Ehrenamtliches Engagement ist von der Angehörigenarbeit abzugrenzen, die sich auf die Einbindung von Familienmitgliedern bezieht, sowie von Praktika oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr, die arbeitsrechtlich anders eingeordnet sind. Versicherungsschutz für Ehrenamtliche regeln viele Träger über eigene Sammelversicherungen oder die gesetzliche Unfallversicherung; die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Träger und Bundesland.

  • eine schriftliche Aufgabenbeschreibung je Einsatzbereich
  • eine Einweisung zu Hygiene, Schweigepflicht und Notfallverhalten
  • feste Ansprechpersonen im hauptamtlichen Team
  • einen regelmäßigen Austausch mit den Freiwilligen

Für die Zusammenarbeit hat sich in vielen Einrichtungen eine schriftliche Vereinbarung mit den Ehrenamtlichen bewährt, die Aufgaben, Ansprechpersonen und den Umgang mit vertraulichen Informationen festhält. Regelmäßige Austauschtreffen geben der Leitung Rückmeldung darüber, ob die Einsatzbereiche noch zu den Fähigkeiten und Interessen der Freiwilligen passen. Ehrenamtliche Strukturen unterscheiden sich je nach Träger: Während konfessionelle und wohlfahrtsverbandliche Einrichtungen häufig auf gewachsene Netzwerke aus Gemeinden oder Vereinen zurückgreifen können, müssen private Träger die Gewinnung Freiwilliger oft eigenständig aufbauen. Eine wertschätzende Anerkennungskultur, etwa durch persönliche Rückmeldung oder gemeinsame Termine, trägt dazu bei, dass sich Ehrenamtliche längerfristig an die Einrichtung binden.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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