Palliativpflege bezeichnet die pflegerische Begleitung von Menschen mit einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung, deren Ziel die Linderung von Symptomen und der Erhalt größtmöglicher Lebensqualität ist, nicht die Heilung der Grunderkrankung. Sie umfasst körperliche, psychosoziale und spirituelle Aspekte und bezieht Angehörige aktiv in die Versorgung ein.
Rechtlicher Rahmen
Die Palliativversorgung ist in mehreren Regelungen verankert. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in § 37b SGB V geregelt und richtet sich an Menschen mit einer besonders aufwendigen Symptomatik am Lebensende. § 39a SGB V regelt die Förderung stationärer und ambulanter Hospizleistungen. Das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 hat den Ausbau der Palliativversorgung in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich gestärkt. Für die pflegerische Fachlichkeit sind zudem die Expertenstandards des DNQP zum Schmerzmanagement leitend.
Bedeutung für die Praxis
Für die Pflegedienstleitung gehört der Aufbau von Kooperationen mit SAPV-Teams, Hausärzten und Hospizdiensten zu den zentralen Aufgaben, ebenso die Schulung des Personals in palliativer Symptomkontrolle und Kommunikation mit Sterbenden und Angehörigen. In stationären Einrichtungen sind ethische Fallbesprechungen ein etabliertes Instrument, um Entscheidungen zu Therapiebegrenzung oder -fortführung im Konsens zu treffen. Die Dokumentation von Symptomen wie Schmerz, Unruhe oder Atemnot orientiert sich am Schmerzmanagement als pflegefachlichem Teilbereich. Eine enge Abstimmung mit der Patientenverfügung der betroffenen Person ist notwendig, um den dokumentierten Willen in der letzten Lebensphase umzusetzen.
Abgrenzung
Palliativpflege ist von der Hospizarbeit zu unterscheiden: Palliativpflege ist ein pflegerischer Versorgungsansatz, der in jedem Setting stattfinden kann, in der Häuslichkeit, im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege oder im Hospiz. Das Hospiz ist dagegen ein eigenständiger Ort beziehungsweise ein ganzheitliches Betreuungskonzept für die letzte Lebensphase, oft ergänzt durch ehrenamtliche Sterbebegleitung. Von der kurativen Behandlungspflege unterscheidet sich die Palliativpflege durch die veränderte Zielsetzung: Nicht die Wiederherstellung von Gesundheit steht im Vordergrund, sondern die bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod.
Kernelemente der Palliativpflege
- Symptomlinderung, etwa bei Schmerz, Atemnot oder Übelkeit
- Psychosoziale und seelsorgerische Begleitung
- Einbindung der Angehörigen in die Versorgung
- Abstimmung mit SAPV-Teams und Hausärzten
- Beachtung des in der Patientenverfügung dokumentierten Willens