Expertenstandards sind strukturierte, evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die pflegerische Praxis. Sie werden vom DNQP unter Beteiligung von Fachexpertinnen und -experten sowie in Konsultation mit der Fachöffentlichkeit entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Behandelt werden pflegerische Themen mit hoher Versorgungsrelevanz, etwa Sturzprophylaxe, Dekubitusprophylaxe, Schmerzmanagement, Kontinenzförderung, Ernährungsmanagement, Entlassungsmanagement und die Beziehungsgestaltung bei Menschen mit Demenz.
Rechtlicher Rahmen
Expertenstandards sind keine Rechtsnormen. Die frühere gesetzliche Verankerung in § 113a SGB XI ist weggefallen; die Qualitätssicherung stützt sich heute auf die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI und auf den Qualitätsausschuss nach § 113b SGB XI (Stand: September 2026). Ihre Verbindlichkeit beziehen die Standards daraus, dass Rechtsprechung und Prüfpraxis sie als Ausdruck des allgemein anerkannten Stands pflegerischen Wissens heranziehen. Einrichtungen richten ihre Versorgung daran aus und machen das in der Dokumentation nachvollziehbar. Weicht eine Einrichtung im Einzelfall begründet ab, ist das zu dokumentieren.
Bedeutung für die Praxis
Für das Pflegemanagement sind Expertenstandards ein zentraler Baustein des Qualitätsmanagements. Sie fließen in Verfahrensanweisungen, Schulungskonzepte und die Pflegeplanung ein und bilden häufig den Maßstab, an dem der Medizinische Dienst bei Qualitätsprüfungen die fachliche Versorgung misst. Leitungen sind dafür verantwortlich, dass neue oder aktualisierte Standards in die einrichtungsinternen Standards überführt, das Personal geschult und die Umsetzung im laufenden Pflegeprozess überprüft wird. Die Implementierung erfolgt in der Regel schrittweise über Projektgruppen, Pilotphasen auf einzelnen Wohnbereichen und eine anschließende einrichtungsweite Einführung.
Abgrenzung
Expertenstandards sind von gesetzlichen Vorgaben zu unterscheiden: Sie sind keine Rechtsnormen, erlangen ihre Wirkung aber über die Prüfpraxis und über die Rechtsprechung, die sie als Sorgfaltsmaßstab heranzieht. Von einrichtungsinternen Standards unterscheiden sie sich dadurch, dass sie bundesweit einheitlich und wissenschaftlich konsentiert sind, während einrichtungsinterne Standards die konkrete Umsetzung vor Ort regeln.
- Dekubitusprophylaxe: Vorbeugung von Druckgeschwüren durch Bewegungsförderung und Hautbeobachtung
- Sturzprophylaxe: systematische Einschätzung des Sturzrisikos und vorbeugende Maßnahmen
- Schmerzmanagement: Erfassung und Behandlung akuter und chronischer Schmerzen
- Entlassungsmanagement: strukturierte Vorbereitung des Übergangs in die Weiterversorgung
Für Einrichtungen bedeutet die Vielzahl an Standards einen kontinuierlichen Pflegeaufwand: Jede Aktualisierung durch das DNQP löst intern eine Überprüfung der eigenen Verfahrensanweisungen aus. Leitungen richten dafür häufig feste Zuständigkeiten ein, etwa im Qualitätszirkel, die neue oder überarbeitete Standards bewerten, Schulungsbedarf ermitteln und den Umsetzungsstand über interne Audits nachverfolgen.