Pflegesatz

Der Pflegesatz ist das zwischen einer stationären Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern verhandelte Entgelt für pflegerische Leistungen. Er wird nach Pflegegrad gestaffelt und ist von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zu unterscheiden.

Pflegesatz bezeichnet das Entgelt, das eine stationäre Pflegeeinrichtung für die pflegerischen und betreuenden Leistungen erhält, die sie gegenüber ihren Bewohnerinnen und Bewohnern erbringt. Er wird zwischen Einrichtungsträger und Kostenträgern verhandelt und ist nach Pflegegraden gestaffelt: Ein höherer Pflegegrad ist mit einem höheren Pflegesatz verbunden, weil er einen höheren Versorgungsaufwand abbildet.

Rechtlicher Rahmen

Rechtsgrundlage ist § 84 SGB XI, der die Bemessung der Pflegesätze regelt, ergänzt um § 85 SGB XI zum Verfahren der Vergütungsverhandlung. Der Pflegesatz deckt ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen ab; Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten werden gesondert kalkuliert und ausgewiesen. Seit Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils zahlen Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig vom Pflegegrad denselben pflegebedingten Eigenanteil, während die Pflegekasse einen nach Pflegegrad gestaffelten Betrag übernimmt.

  • Pflegesatz: pflegebedingte Aufwendungen, nach Pflegegrad gestaffelt verhandelt
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: gesondert kalkuliert, von den Bewohnern getragen
  • Investitionskosten: gesondert ausgewiesen, decken Anschaffung und Instandhaltung

Bedeutung für die Praxis

Für Einrichtungsleitungen ist der Pflegesatz die zentrale Einnahmequelle und damit Grundlage der wirtschaftlichen Planung. Er muss so kalkuliert sein, dass er die tatsächlichen Personal- und Sachkosten der Pflege deckt, gleichzeitig aber gegenüber den Kostenträgern verhandelbar und plausibel bleibt. Leitungen, die an Pflegesatzverhandlungen beteiligt sind, benötigen belastbare Kennzahlen zu Personalschlüsseln, Fachkraftanteil und Auslastung, um die Kalkulation zu begründen. Änderungen der Personalbemessung oder tarifliche Steigerungen wirken sich unmittelbar auf künftige Pflegesatzverhandlungen aus. Pflegesätze werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum vereinbart und bilden die Kalkulationsgrundlage für Investitions- und Personalentscheidungen der Einrichtung. Weicht die tatsächliche Kostenentwicklung erheblich von der Kalkulation ab, etwa durch unerwartete Tarifsteigerungen, können Einrichtungen unterjährig eine Nachverhandlung anstreben. Für den Vergleich zwischen Einrichtungen ist zudem relevant, dass unterschiedliche Pflegesätze nicht allein die Qualität, sondern auch regionale Kostenstrukturen und die vereinbarte Personalausstattung widerspiegeln können.

Abgrenzung

Der Pflegesatz ist von den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu unterscheiden, die getrennt ausgewiesen werden. Er ist zudem von der Fallpauschale im Krankenhausbereich abzugrenzen, die einem anderen Vergütungssystem folgt und nicht die stationäre Langzeitpflege betrifft.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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