Fortbildungsplanung bezeichnet die systematische Planung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten einer Pflegeeinrichtung über einen bestimmten Zeitraum, meist ein Jahr. Sie legt fest, welche Themen, wie viele Teilnehmende und welche zeitlichen Ressourcen für Qualifizierung vorgesehen sind, und richtet sich an fachlichen, gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen aus.
Grundlagen
Eine einzelne gesetzliche Norm, die eine Fortbildungsplanung im engeren Sinn vorschreibt, gibt es nicht. Die fachliche Herleitung ergibt sich aus mehreren Anforderungen: Qualitätsmanagementsysteme setzen voraus, dass Beschäftigte fachlich aktuell qualifiziert sind, Expertenstandards des DNQP werden regelmäßig aktualisiert und müssen im Team eingeführt werden, und für bestimmte Funktionen, etwa Hygienebeauftragte oder Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, sind regelmäßige Fortbildungen üblich beziehungsweise vorausgesetzt.
Bedeutung für die Praxis
Für Pflegedienstleitungen ist die Fortbildungsplanung ein Steuerungsinstrument: Sie gleicht den Qualifikationsbedarf des Teams mit fachlichen Entwicklungen, neuen Expertenstandards, gesetzlichen Änderungen und individuellen Entwicklungswünschen der Beschäftigten ab. Dazu gehört die Auswahl externer und interner Fortbildungsformate, die Freistellung von Personal unter Berücksichtigung der Dienstplanung sowie die Dokumentation absolvierter Fortbildungen, die bei Prüfungen des Medizinischen Dienstes oder internen Audits vorgelegt werden kann. Eine gute Fortbildungsplanung berücksichtigt auch wiederkehrende Pflichtthemen wie Hygiene, Brandschutz und Erste Hilfe, die in vielen Einrichtungen jährlich aufgefrischt werden und eng mit dem Wissensmanagement der Einrichtung verzahnt sind.
Abgrenzung
Fortbildungsplanung ist von der Personalentwicklung zu unterscheiden, die neben Fortbildungen auch Karrierewege, Nachfolgeplanung und Führungskräfteentwicklung umfasst. Von der Einarbeitung neuer Mitarbeitender grenzt sie sich ab, weil sie sich an das bestehende Team richtet und nicht an den Einstieg in eine neue Stelle.
Typische Bausteine einer jährlichen Fortbildungsplanung sind Pflichtunterweisungen, fachspezifische Themen wie Wundmanagement oder Schmerzmanagement, Kommunikationstrainings sowie Qualifizierungen für einzelne Funktionsrollen. Ein häufiger Stolperstein ist die Finanzierung und zeitliche Freistellung: Fortbildungen konkurrieren mit dem laufenden Dienstplan, weshalb eine realistische Planung frühzeitig mit der Dienstplanung abgestimmt werden sollte, statt Fortbildungstermine erst kurzfristig zu vergeben.
Sinnvoll ist zudem eine Priorisierung nach Dringlichkeit: Pflichtthemen mit rechtlichem oder arbeitsschutzbezogenem Hintergrund werden zuerst terminiert, individuelle Wünsche und vertiefende Spezialisierungen folgen danach, soweit Budget und Personaldecke es zulassen. Eine schriftliche Fortbildungsplanung erleichtert außerdem die Nachverfolgung, welche Mitarbeitenden welche Themen bereits absolviert haben, und verhindert doppelte oder ungleich verteilte Angebote im Team.