Fallbesprechung

Eine Fallbesprechung ist ein strukturiertes Gespräch im Pflegeteam zur fachlichen Erörterung der Versorgung einer einzelnen Person, meist bei Veränderungen oder ungeklärten Pflegeproblemen.

Eine Fallbesprechung ist ein strukturiertes Gespräch im Pflegeteam, in dem die Versorgung einer einzelnen pflegebedürftigen Person fachlich erörtert wird. Anlass sind meist Veränderungen im Zustand, ungeklärte Pflegeprobleme oder schwierige Entscheidungssituationen, an denen mehrere Berufsgruppen beteiligt sind.

Grundlagen

Eine eigene gesetzliche Pflicht zur Fallbesprechung besteht nicht. Ihre fachliche Herleitung ergibt sich aus dem Pflegeprozess und den Expertenstandards des DNQP, die eine regelmäßige fachliche Überprüfung und Anpassung der Pflegeplanung vorsehen. In vielen Einrichtungen ist die Fallbesprechung deshalb fester Bestandteil des internen Qualitätsmanagements, auch wenn keine Norm eine bestimmte Häufigkeit vorschreibt.

Bedeutung für die Praxis

Für Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen ist die Fallbesprechung ein Instrument, um Wissen aus unterschiedlichen Schichten und Berufsgruppen zusammenzuführen. Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie bei Bedarf Angehörige bringen ihre Beobachtungen ein, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, etwa bei fortschreitender Demenz, wiederholten Stürzen oder Konflikten in der Versorgung. Die Ergebnisse einer Fallbesprechung fließen in die Pflegeplanung ein und werden dokumentiert, damit sie im weiteren Verlauf nachvollziehbar bleiben. Regelmäßige Fallbesprechungen tragen dazu bei, dass Entscheidungen nicht allein von einzelnen Mitarbeitenden getroffen werden, sondern im Team fachlich abgestützt sind. Auch ethisch schwierige Situationen, etwa am Lebensende oder bei Fragen der Selbstbestimmung, werden häufig in einer erweiterten Fallbesprechung mit zusätzlicher fachlicher Beratung behandelt.

Abgrenzung

Die Fallbesprechung ist von der täglichen Übergabe zu unterscheiden, die den aktuellen Stand knapp weitergibt. Sie unterscheidet sich außerdem vom Case Management, das die Versorgung über Einrichtungsgrenzen hinweg und über einen längeren Zeitraum koordiniert.

  • eine kurze Falldarstellung durch die zuständige Bezugspflegeperson
  • Beobachtungen weiterer beteiligter Berufsgruppen
  • eine gemeinsame Einschätzung der Situation
  • eine dokumentierte Vereinbarung zum weiteren Vorgehen

Die Moderation einer Fallbesprechung liegt häufig bei der Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung, kann aber auch an eine Pflegefachperson mit entsprechender Erfahrung delegiert werden. Wichtig für den Ablauf ist eine klare Zeitstruktur, damit die Besprechung trotz begrenzter Personalressourcen im Stationsalltag verlässlich stattfindet. In größeren Einrichtungen finden Fallbesprechungen häufig in festen Intervallen statt, in kleineren Diensten eher anlassbezogen bei konkreten Veränderungen. Unabhängig vom Format trägt die schriftliche Dokumentation der besprochenen Punkte dazu bei, dass Vereinbarungen auch von Mitarbeitenden nachvollzogen werden können, die an der Besprechung selbst nicht teilnehmen konnten, etwa im Nachtdienst oder bei Teilzeitbeschäftigung.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • DNQP: Expertenstandards in der Pflege (Verfahren zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Grundlagen des Pflegeprozesses

Stand der Angaben: September 2026

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